Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind vielfältig und umfassen technische, kaufmännische sowie organisatorische Tätigkeiten, die sicherstellen, dass eine Immobilie effizient, werterhaltend und rechtskonform verwaltet wird. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Überwachung des baulichen Zustands der Immobilie, einschließlich der Planung und Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen. Hierzu zählt auch die Beauftragung und Koordination von Handwerkern und Dienstleistern sowie die regelmäßige Kontrolle, ob gesetzliche Vorgaben, wie etwa Brandschutzbestimmungen oder Energiesparverordnungen, eingehalten werden.


Darüber hinaus übernimmt die Hausverwaltung kaufmännische Tätigkeiten wie die Erstellung von Wirtschaftsplänen, die Abrechnung von Betriebskosten sowie das Einziehen von Mieten oder Wohngeldzahlungen. Sie ist verantwortlich für die Prüfung und Begleichung von Rechnungen und sorgt dafür, dass alle finanziellen Belange transparent und korrekt abgewickelt werden. Bei Mietobjekten übernimmt die Verwaltung zudem Aufgaben wie die Erstellung von Mietverträgen, die Bearbeitung von Kündigungen und die Organisation von Wohnungsübergaben.



Auch organisatorisch hat die Hausverwaltung zahlreiche Aufgaben. Bei Eigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung) organisiert und leitet sie Eigentümerversammlungen, erstellt Protokolle und setzt gefasste Beschlüsse um. Sie dient als Ansprechpartner für Mieter, Eigentümer und Behörden und sorgt für eine reibungslose Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien. Insgesamt ist die Hausverwaltung dafür verantwortlich, die Interessen der Eigentümer zu vertreten, die Wertbeständigkeit der Immobilie zu sichern und den reibungslosen Betrieb der Immobilie zu gewährleisten.

von account 25. Februar 2026
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst deutlich mehr als die Erstellung der Jahresabrechnung. Sie ist rechtlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bildet das organisatorische und wirtschaftliche Fundament einer funktionierenden Eigentümergemeinschaft. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dient nicht nur der laufenden Organisation, sondern auch dem langfristigen Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums. Gesetzliche Grundlagen der WEG-Verwaltung Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, dass Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums haben. Dieser Anspruch umfasst sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Gemeinschaft funktionsfähig zu halten. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen insbesondere die Aufstellung eines Wirtschaftsplans sowie die Erstellung der Jahresabrechnung (§ 28 WEG). Darüber hinaus gehört die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu den Kernpflichten einer WEG. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können Eigentümer zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 26a WEG). Ein zertifizierter Verwalter weist durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach, dass er über die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag zur zertifizierten WEG-Verwaltung. Organisation der Eigentümerversammlung Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der WEG. Der Verwalter ist für die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung verantwortlich (§ 24 WEG). Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: fristgerechte Einladung Erstellung der Tagesordnung ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung Protokollierung der Beschlüsse Beschlüsse müssen ordnungsgemäß zustande kommen, um Anfechtungen zu vermeiden. Formale Fehler können zur Ungültigkeit führen und erhebliche rechtliche sowie wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Fassung rechtssicherer Beschlüsse ist daher ein zentraler Bestandteil der Verwaltertätigkeit. Wirtschaftliche Verwaltung und Rechnungsführung Neben der Beschlussorganisation trägt der Verwalter die Verantwortung für die laufende wirtschaftliche Betreuung der Gemeinschaft. Hierzu gehören: Verwaltung der Gemeinschaftskonten Prüfung und Begleichung von Rechnungen Überwachung von Zahlungseingängen Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 WEG Die Jahresabrechnung ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Gemeinschaft für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Sie stellt die tatsächlich angefallenen Kosten den im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätzen gegenüber und bildet damit die Grundlage für die Ermittlung der sogenannten Abrechnungsspitze, also etwaiger Nachzahlungen oder Guthaben der einzelnen Wohnungseigentümer. Sie muss rechnerisch zutreffend und für die Eigentümer nachvollziehbar aufgebaut sein, damit die wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft transparent dargestellt wird. Erhaltungsmaßnahmen und Instandhaltung Die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zu den Kernaufgaben der WEG-Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG). Der Verwalter übernimmt dabei unter anderem: Einholung von Angeboten Koordination von Handwerkern Überwachung der Durchführung Abrechnung der Maßnahmen Eine vorausschauende Planung und strukturierte Umsetzung tragen dazu bei, größere Schäden und unnötige Kosten zu vermeiden. Vertretung der Gemeinschaft Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich (§ 9b WEG). Er handelt im Namen der Gemeinschaft, etwa beim Abschluss von Wartungs- oder Dienstleistungsverträgen, bei der Beauftragung von Handwerksunternehmen oder bei der Durchsetzung offener Hausgeldforderungen. Diese gesetzliche Vertretungsbefugnis bedeutet, dass Erklärungen und Handlungen des Verwalters unmittelbare Wirkung für die Gemeinschaft entfalten. Entscheidungen im laufenden Verwaltungsalltag betreffen somit nicht nur organisatorische Abläufe, sondern können auch wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben. Gleichzeitig ist der Verwalter an die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden. Maßnahmen von größerer wirtschaftlicher Bedeutung bedürfen einer entsprechenden Beschlussgrundlage. Die Tätigkeit erfordert daher neben organisatorischem Geschick auch ein sicheres Verständnis der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Fazit Die WEG-Verwaltung ist ein komplexer Aufgabenbereich mit klar definierten gesetzlichen Grundlagen. Sie umfasst organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte, die eng miteinander verzahnt sind. Eine strukturierte, transparente und rechtssichere Verwaltung dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern trägt maßgeblich zur Stabilität und zum Werterhalt einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei.
5. Februar 2026
Was gehört in die Nebenkostenabrechnung und welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden? In diesem Beitrag erklären wir einfach und verständlich, welche Posten zulässig sind, worauf Mieter bei der Prüfung achten sollten und wie man Fehler in der Abrechnung erkennt.
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